Laut Definition stellt Ausschuss fehlerhafte, für einen bestimmten Verwendungszweck unbrauchbare, Gussstücke dar, die des Weiteren in ihren Eigenschaften nicht den Normen bzw. nicht den mit den Kunden vereinbarten Lieferbedingungen entsprechen.

In Gießereien  lassen sich die Fehler in drei Hauptgruppen aufteilen:

  • Materialfehler
  • Fertigungsfehler
  • Bearbeitungsfehler

 Formstoffbedingte Gussfehler gehören zu den Fertigungsfehlern.

Die jeweilige Höhe des Ausschusses hat dabei einen wesentlichen Einfluss auf das Betriebsergebnis und kann in Abhängigkeit von Gusssortiment, Werkstoff und Verfahren beträchtlich schwanken.

 

Luftschlag

Bei dem hier sichtbaren Fehler handelt es sich um den Fehler Luftschlag. Sichtbar wird der Luftschlag durch Hohlräume unter der Gussoberfläche. Vereinzelt ist auch nur noch eine „verschrumpelte“ Gusshaut zu erkennen unter der sich im Schliff ein zusammengedrückter Hohlraum befindet.

Der Luftschlag wird durch einen Fehler des Gießers verursacht. Dem Gießer täuscht ein Spritzeffekt die vollständige Formfüllung vor, das Giessen wird vorzeitig unterbrochen, was zur Hohlraumbildung führt.

 

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